Häufige Fragen


Fragen und Antworten zum Sachkundenachweis


Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?

Ja. Für Erst- Hundehalter ist gemäß § 3 NHundG nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis erforderlich.
 

Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundnachweis ablegen?

Nein. Die Sachkunde muss nur der Hundehalter nachweisen.


Wenn ich bereits mehrere Jahre einen Hund halte, muss ich auch eine Sachkundeprüfung ablegen?

Wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre, mindestens zwei Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung, einen Hund gehalten hat benötigt keinen Sachkundenachweis.

 
Was muss ich für die theoretische Prüfung wissen?

Die Themenbereiche umfassen Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation und einschlägiges Recht. Der Multiple-Choice Test besteht aus 35 Fragen, der Online oder als Papierfragebogen abgelegt werden kann.


Was ist wichtig für die praktische Prüfung?

Während des ersten Jahres der Hundehaltung ist die praktische Prüfung abzulegen. Der Schwerpunkt liegt nicht auf dem Ausbildungsstand des Hundes sondern auf der Überprüfung der Sachkunde des Halters.

 
Kann ich eine Hundeschule besuchen, die keinen anerkannten Prüfer hat?

Ja. Kurse zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann jede Hundeschule anbieten, zur Prüfung muss ein anerkannter Prüfer bestellt werden.

 
Was ist das Zentrale Register?

Ab dem 01.07.2013 müssen alle Hunde vor der Vollendung des 7. Lebensmonats dem Zentralen Register gemeldet werden. Hunde die bei Beginn der Hundehaltung älter als sechs Monate sind, müssen innerhalb eines Monats angemeldet werden. Das Zentrale Register soll dazu beitragen Hundehalter, im Schadensfall, schneller ausfindig zu machen.

 
Wo muss ich meinen Hund anmelden?

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder telefonisch, auch eine Anmeldung im Internet ist möglich www.hunderegister-nds.de


Kostet die Anmeldung etwas?

Ja. Die telefonische oder schriftliche Anmeldung kostet 23,50€ plus 19% Mehrwertsteuer, die Anmeldung im Internet ist etwas günstiger 14,50€ plus Mehrwertsteuer.

 
Mein Hund ist in einem anderen Haustierregister angemeldet, muss ich ihn trotzdem beim Zentralen Register anmelden?

Ja. Daten von anderen Registern werden nicht übertragen.

 
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